Todesstrafe auf Drogenbesitz in Singapur

In Singapur wird der Drogenbesitz hart bestraft. Bis 2012 mussten die Richter beim Besitz einer bestimmten Menge Rauschgift die Todesstrafe aussprechen; dazu reichten beispielsweise schon 500 Gramm Cannabis.

Zehn Jahre zuvor wäre eine deutsche Schülerin, die in Singapur lebte, fast zum Tode verurteilt worden. In ihrer Wohnung fanden sich 687 Gramm Cannabis. Nach einer chemischen Analyse konnte allerdings ein Anteil an der verbotenen Substanz unter dem Grenzwert festgestellt werden, sodass nur eine Haftstrafe ausgesprochen wurde.

Seit 2012 haben die Richter die Möglichkeit die Todesstrafe bei Drogendelikten zu umgehen. Allerdings ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise darf der Angeklagte nur als Kurier gedient haben.

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