Der überarbeitete Entwurf des Infektionsschutzgesetzes wurde am 27. Mai dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses vorgelegt. Er sieht vor, die Präventions- und Behandlungsfähigkeiten von Krankenhäusern zu stärken, insbesondere in den Bereichen Überwachung, Diagnostik und Forschung. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen medizinischer Versorgung und Prävention gefördert. Das Informationssystem zu Epidemien wird verbessert. Die Zuständigkeiten der Behörden werden klarer definiert: Das Gesundheitsministerium entscheidet über die Einstufung von Krankheiten (Kategorie A: mit Staatsrats-Genehmigung, B/C: eigenständig). Zudem erarbeitet die Seuchenbehörde Notfallpläne für schwere oder unklare Infektionen, die vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. (X